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Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung
von Geodaten, Geodiensten und Produkten der
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
-Landesbetrieb-

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – AGNB)

Stand: 05.12.2011


1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung von Geoinformationen (nachfolgend: Daten), Geodiensten (nachfolgend: Dienste) und sonstigen Produkten des Lizenzgebers erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.


2. Rechtliche Hinweise

2.1 Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten, Diensten und sonstigen Produkten1. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Daten, Dienste und sonstigen Produkte den Bestimmungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) beziehungsweise dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln). Jede Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die für jedermann auf Grund Gesetzes zulässige Nutzung sowie über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist daher nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach § 29 BbgVermG (Anzeigepflicht bei Veröffentlichung und Weitergabe von Daten, Hinweis auf das Land Brandenburg als Rechteinhaber an den Daten) bzw. § 27 VermGBln mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.
2.2 Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung weiterer Daten, Dienste und Produkte, die durch ihn im Auftrag Dritter bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Daten frei.
2.3 Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in der geltenden Fassung.
2.4 Daten des Liegenschaftskatasters dürfen weder vom Lizenznehmer noch von einem Dritten als amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster verwendet werden. Es ist ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass die betreffende Darstellung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters basiert, kein amtlicher Nachweis ist und dass der aktuelle amtliche Nachweis bei der zuständigen Stelle erhältlich ist.


3. Bestellung und Vertragsschluss

3.1 Die vom Lizenzgeber angebotenen Daten, Dienste und sonstigen Produkte können telefonisch, schriftlich oder online bestellt sowie unmittelbar käuflich erworben werden. Für die Bestellung gelten die Kosten, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung maßgebend sind.
3.2 Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Nutzungserlaubnis oder Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.


4. Widerrufsrecht

4.1 Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum BGB; bei der Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
4.2 Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam.
4.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder vorsätzliche Beschädigung führt zum Ausschluss des Widerrufsrechtes.
4.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren, ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben und ggf. Wertersatz zu leisten. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis 40,00 Euro der Verbraucher, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nutzungen, die zur zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts erforderlich sind, führen zu keiner Herausgabe- oder Wertersatzpflicht.


5. Versand und Datenübermittlung

5.1 Der Versand analoger Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller über.
5.2 Für Verpackung und Versand wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei Versand von 1 bis 9 gefalzten gedruckten Karten wird die Versandkostenpauschale auf 2,00 Euro ermäßigt und der Versand von mehr als 100 Exemplaren erfolgt kostenfrei. Die digitale Datenübertragung ist kostenfrei. Bei Lieferung ins Ausland werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet. Der Versand erfolgt erst nach Zustimmung des Bestellers.
5.3 Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Potsdam.
5.4 Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.
5.5 Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.
5.6 Der Lizenzgeber ist zu Teillieferungen berechtigt.


6. Interne Nutzung

6.1 Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Daten, Dienste und sonstigen Produkte im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählt auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch.
6.2 Sofern die Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte auf eine bestimmte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen beschränkt ist, ist vor einer darüber hinausgehenden Nutzung die Einholung einer erweiterten Lizenz erforderlich. Als Bildschirmarbeitsplatz gilt jede technische Einheit, an denen die Daten (auch in umgearbeiteter Form), Dienste und sonstigen Produkte vom Lizenznehmer zur Aufgabenerledigung genutzt werden.
6.3 Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten, Dienste und sonstigen Produkte nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.


7. Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung

(mit Ausnahme von personenbezogenen Daten nach Nr. 2.3.)

7.1 Der Lizenznehmer darf die Daten und Dienste auf Ausstellungen und dgl., an denen er als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.
7.2 Lizenznehmer dürfen in ihren eigenen entgeltfreien Internetkarten-Applikationen auf die Internetkarten-Applikationen² des Lizenzgebers zurückgreifen (verlinken). Analoge Ausdrucke dürfen nur für den behördeninternen bzw. eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden.
7.3 Der Lizenznehmer darf Daten in Form von Rasterdaten als einen einzelnen statischen Ausschnitt von max. 1 Mio. Pixel oder ein PDF-Dokument bis zum Format DIN A 3 je Website (Internet-Domain) im Internet veröffentlichen, wenn der Zugang zur Internetseite unentgeltlich möglich ist und eine Quellenangabe nach Nr. 7.5. als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers (www.geobasis-bb.de) ausgeführt wird. Diese Erlaubnis gilt nicht für kostenfrei bereitgestellte Dienste, Applikationen oder diesen ähnlichen Darstellungen.
7.4 Der Lizenznehmer darf eine einzige analoge Darstellung der Daten in Verbindung mit thematischen Informationen bis zum Format DIN A 4 in max. 500 Exemplaren oder beliebiger Größe in max. 100 Exemplaren oder ein PDF-Dokument bis zum Format DIN A 3 in max. 100 Exemplaren je Einzelfall vervielfältigen und außerhalb des eigenen Unternehmens unentgeltlich verbreiten. Diese Erlaubnis gilt nicht für Ausdrucke und digitale Dokumente aus kostenfrei bereitgestellten Diensten bzw. Internetkarten-Applikationen des Lizenzgebers oder Lizenznehmers.
7.5 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, Verbreitung oder Präsentation der Daten einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten und in digitalen Anwendungen auf die Internetseite des Lizenzgebers zu verlinken ist:

Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB bzw. Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB & SenStadt III

Bei erlaubnispflichtiger Nutzung ist der Quellenvermerk durch die Nummer der Nutzungsvereinbarung zu ergänzen. Beispiel: DTK10: © GeoBasis-DE/LGB 2011, LVD 07/11


8. Beauftragung eines Auftragnehmers

8.1 Die Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur Erfüllung eines Auftrages erforderlich ist.
8.2 Im Fall der Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen sowie dem Lizenzgeber auf Verlangen eine schriftliche Erklärung über die vollständige Löschung der Daten abzugeben.
8.3 Im Falle der Nutzung von Diensten gelten die Nummern 8.1. und 8.2. entsprechend.


9. Überwachung der webbasierten Dienst

e

9.1 Der Lizenznehmer darf die Dienste nicht mittels externer Monitoringsysteme überwachen. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Nutzung durch den Lizenzgeber.


10. Kosten

10.1 Die Bereitstellung und Nutzung der Daten, Dienste und Produkte ist kostenpflichtig, soweit nicht anders geregelt. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der vertragsrelevanten Brandenburger Entgeltvorschrift in der jeweils zum Zeitpunkt der Datenabgabe oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer Änderungen der einschlägigen Vorschriften unverzüglich nach deren Bekanntwerden mit. Bei einer Erhöhung der Entgelte/Gebühren um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein besonderes Kündigungsrecht zu. 10.2 Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.


11. Gewährleistung, Haftung

11.1 Der Lizenzgeber stellt die Daten, Dienste und Produkte mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Produkte, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Für Schäden, die durch die Nutzung der Daten, Dienste bzw. sonstigen Produkte entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorgesehenen, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.2 Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.


12. Speicherung von Kundendaten

12.1 Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg verarbeitet werden. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.
13.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Potsdam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


1 Ausgenommen davon sind die Rechte an bereitgestellten Bodenrichtwertdaten, welche vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wahrgenommen werden. [ zurück zum Text ]
2 Applikationen des Lizenzgebers zur Betrachtung von Geobasisdaten, z. B. Brandenburg-Viewer [ zurück zum Text ]

 

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