
Unsere Gesellschaft benötigt raumbezogene Informationen in vielfältiger und verlässlicher Weise. Diese Informationen müssen zum Zweck der universellen Anwendung mit einem eindeutigen Bezug zur Position auf der Erde ausgestattet sein. Um diese Forderung zu erfüllen, ist eine möglichst ganzheitliche Infrastruktur zur praxisgerechten Georeferenzierung nach Lage, Höhe, Schwere und mit zeitlichem Bezug aufzubauen und vorzuhalten. Lage-, Höhen- und Schwerewerte müssen jeweils in einem einheitlichen, geodätischen Bezugssystem realisiert werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik (AdV) hat deshalb die Verwendung der nachfolgend aufgeführten Bezugssysteme beschlossen:
Erst durch den einheitlichen Raumbezug wird es möglich, die Informationen und Daten der verschiedenen Fachdisziplinen zusammenzuführen, zu analysieren und darzustellen. Dabei ist der einheitliche Raumbezug beim Aufbau einer Geodateninfrastruktur bei Bund und Bundesländern von besonderer Bedeutung. Nur durch eine amtliche Betreuung dieser Infrastruktur ist eine dauerhafte Verlässlichkeit und gesicherte Verfügbarkeit der Baisdaten des geodätischen Raumbezugs gewährleistet. Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens wird realisiert durch ein homogenes, bundeseinheitliches Festpunktfeld, dass in Brandenburg bedarfsorientiert verdichtet wird. Es besteht aus:
Bei den Festpunkten und den Festpunktfeldern handelt es sich im Regelfall um vermarkte Festpunkte, deren Lage, Höhe und Schwere auf der Erde bestimmt sind und die im amtlichen Nachweis registriert werden. Daneben definiert der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® in seiner Gesamtheit den Raumbezug. Er wird von der deutschen Landesvermessung über moderne Kommunikationsmethoden den Nutzern angeboten.
Neben der Bereitstellung und Unterhaltung eines bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug bedarfsorientiert durch weitere Festpunkte ergänzt. Dabei handelt es sich im Regelfall um:
Lagefestpunkte 1.-4. Ordnung
Die Lagefestpunkte der Grundlagenvermessungen werden heute noch überwiegend als Bodenpunkte durch eine unterirdische Platte mit einem daraufgestellten Pfeiler vermarkt. Wegen der früher vorherrschenden Meßmethode werden die Punkte als Trigonometrische Punkte (TP) bezeichnet. Die Lagekoordinaten der TP sind mit höchster Genauigkeit bestimmt
Höhenfestpunkte 2.-3. Ordnung
Die Vermarkung der Höhenfestpunkte erfolgt fast ausschließlich durch Mauer- oder Pfeilerbolzen, die i. d.R. in Außenwänden von Gebäuden eingelassen sind. Höhenfestpunkte werden wegen des vorherrschenden Vermessungsverfahrens im Höhenfestpunktfeld als Nivellementpunkte (NivP) bezeichnet. Die Höhe der NivP ist mit höchster Genauigkeit bestimmt.
Schwerefestpunkte 2.-4. Ordnung
Schwerefestpunkte (SFP) werden i.d.R. nicht separat vermarkt. Es werden vielmehr geeignete NivP oder TP ausgewählt, für die mit Hilfe von Gravimetern die Schwerebeschleunigung mit höchster Genauigkeit bestimmt wird.
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