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Höhenfestpunkte

Bild Nivellementpunkt

Das Höhenfestpunktfeld im Land Brandenburg teilt sich hierarchisch in das Nivellementpunktfeld (NivP-Feld) mit den Niv-Netzen 1. bis 4. Ordnung und das Feld der sonstigen Höhenfestpunkte (SHP). Für die NivP in den Netzen 1. bis 4. Ordnung ist die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, für SHP sind die Katasterbehörden zuständig. SHP dienen z. B. der dichteren Realisierung des Höhenfestpunktfeldes in Städten (Stadtnetze).

Im Land Brandenburg wurden die Linien der Staatlichen Nivellementnetze 1. und 2. Ordnung der Epoche 1976 beibehalten. Die Linien 1. Ordnung sind Bestandteil des DHHN92.

In den vergangenen Jahren wurde im Land Brandenburg das Niv-Netz 3. Ordnung geschaffen. Linien 4. Ordnung sind nur äußerst selten bearbeitet worden.

Die Nivellementpunkte werden i. a. durch Mauerbolzen (MB) an senkrechten Flächen von Bauwerken, durch Vertikalbolzen (VB) an horizontalen Flächen von Bauwerken und seitliche Bolzen in Granitpfeilern (PB - Pfeilerbolzen - siehe Abb.) vermarkt. Höhenmarken (HM) und oberirdische Rammstäbe (RS) sind selten zu finden. Andere Vermarkungsarten sind in Ausnahmefällen möglich. Unterirdische Vermarkungen dienen nur der Höhensicherung der Landesnetze; sie sind deshalb besonders zu schützen und sind schon immer dem allgemeinen Gebrauch entzogen.

Die NivP werden in den Höhenfestpunktbildern als Übersichten dargestellt. Für jeden NivP wird eine NivP-Beschreibung mit textlichen Angaben und einer Einmessungsskizze gefertigt. In der Datei der NivP sind neben den Höhen andere wichtige Daten zur Entstehung und zur Berechnung gespeichert.

Das Messungsdatum, das ebenfalls in der Datei der NivP ausgewiesen ist, dokumentiert den Zeitpunkt, für den eine Höhe nachgewiesen ist. Führt ein Nutzer Nivellements aus, die an NivP-Netze oder SHP-Netze angeschlossen werden, sind zur Prüfung der unveränderten Höhenlage des Anschlussfestpunktes Überschlagsnivellements (Kontrollnivellements) mindestens zu zwei weiteren Höhenfestpunkten auszuführen (s. a. "Die Einrichtung, die Erhaltung und der Nachweis des Höhenfestpunktfeldes im Land Brandenburg (Nivellementrichtlinie Bbg)", eingeführt mit dem Runderlass III Nr. 2/1998 des Ministeriums des Innern vom 23. März 1998).

Datenbezug

Die Abgabe der Daten der amtlichen Höhenfestpunkte des Landes Brandenburg erfolgt in der Regel als Druckliste im amtlichen Höhensystem DHHN92 oder als Datei im Text- bzw. PDF-Format.

Höhenverzeichnis

(Zur Information: Die Höhen sind in diesem Muster verfälscht.)

Für Übersichtszwecke und zum Aufsuchen der Festpunkte sind Festpunktbilder und Beschreibungen der Festpunkte erhältlich.

Nivellementpunkt (NivP) Beschreibung

Besitzt ein Nutzer Punkte mit Höhen im ehemaligen System HN76, können diese Höhen durch Interpolation in das System des DHHN92 als Funktion der Koordinaten dieser Punkte von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg überführt werden, bzw. der Nutzer kann durch Kauf des Programms diese Überführung selbst ausführen. Diese Interpolation darf nicht für NivP der Netze 1. bis 4. Ordnung angewendet werden.

Zur Umwandlung von ellipsoidischen Höhen zu Höhen im System des DHHN92 unter Beachtung einer geringeren Genauigkeit können von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Quasigeoidhöhen als Funktion der Koordinaten der betroffenen Punkte berechnet werden, bzw. der Nutzer erwirbt das Berechnungsprogramm von Quasigeoidundulationen.

Auszüge aus den Nachweisen der Festpunkte sind gebührenpflichtig.

Dienstleistung Gebühr in Euro
Auszüge aus den Beschreibungen der NivP oder SFP einschließlich Auskünfte aus der Punktdatei
  • Einzelpunktnachweis
10,00
Auszüge aus den NivP- oder SFP-Übersichten
  • für jede Übersicht NivP / SFP
10,00
Eine Gebühr nach Zeitaufwand wird für die Interpolation von HN76-Höhen zu DHHN92-Höhen und für die Ermittlung von Quasigeoidhöhen erhoben
  • jede angefangene Arbeitshalbstunde
47,60
Produkt Entgelt in Euro
Das Entgelt für das Programm zur Höheninterpolation HN76 zu DHHN92
(außer NivP) beträgt
50,00
Das Entgelt für das Berechnungsprogramm von Quasigeoidundulationen als Funktion der Lagekoordinaten beträgt 60,00

Bestellung:

 

Kontakt

Anschrift:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg - Kundenservice -
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon:
(03 31) 88 44 - 1 23
Telefax:
(03 31) 88 44 - 1 26
E-Mail:
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Mo, Mi, Do 8.00 - 12.00 Uhr   12.30 - 16.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr   12.30 - 17.30 Uhr
Fr 8.00 - 13.00 Uhr

 

 


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© Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, letzte Änderung: 25.04.2012
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