
Liegenschaftsbasisdaten sind die Daten des Liegenschaftskatasters. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke, die im Grundbuch, dem amtlichen Grundeigentumsregister, verzeichnet sind. Zu den Liegenschaftsbasisdaten gehören:
Die Landkreise und die kreisfreien Städte führen das Liegenschaftskataster und somit auch dessen Daten. Sie sind die für das Liegenschaftskataster zuständige Behörde (Katasterbehörde). Für diesen Zweck haben die Landkreise und die kreisfreien Städte jeweils eine Katasterbehörde eingerichtet.
Die Liegenschaftsbasisdaten sind Eigentum des Landes. Die Landesvermessung- und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) speichert die Daten des Liegenschaftskatasters zentral. Neben den Kataster- und Vermessungsämtern gewährt auch die LGB katasterbehördenübergreifend Einsicht in die Daten des Liegenschaftskatasters und erteilt daraus Auskünfte und stellt Auszüge bereit.
Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) unterstützt die Kataster- und Vermessungsämter bei der Qualitätsverbesserung im Liegenschaftskataster.
Mit dem Prioritätenerlass II (siehe www.vermessung.brandenburg.de unter
Vermessungsrecht, Vermessungsvorschriften) werden die Aufgabenfelder bei der Verbessung des Liegenschaftskatasters benannt. In diesem Rahmen beteiligt sich die LGB einerseits bei der Erfassung von Zahlenwerk für die KVÄ und andererseits beim Monitoring zur Anpassung der Kreis- und Landesgrenzen.
Weite Informationen zum Liegenschaftskataster erhalten Sie im Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG (pdf-Datei, externer Link).
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