| Verfasser | Artikel |
|---|---|
| Wolf-Dietrich Drosdzol | Bodensteuer und Verkehrswert / Bodenrichtwert - ein Beitrag zur geplanten Grundsteuerreform |
| Jörg Schnadt | Geodäsie und Kartographie im Nachbarland Polen |
| Eckhardt Seyfert | Einsatz photogrammetrischer Aufnahmeverfahren beim weiteren Aufbau von ATKIS |
| Markus Meinert | Rechtsaspekte des Werbeverbots der ÖbVermIng - Litfaßsäulen, Hyperlinks und Audiosequenzen vor Gericht |
| Ralph Karsunke | 275 Jahre Preußisches Liegenschaftskataster |
| Mitteilungen | |
| Buchbesprechungen |
(Redaktionsschluß: 29. Februar 2000)
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Wolf-Dietrich Drosdzol
Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögens- und Erbschaftsteuer vom Juni 1995 haben mit einer zeitlichen Verzögerung auch die längst überfällige Reform der Grundsteuer angestoßen. Die möglichen neuen Bemessungsgrundlagen basieren auf den Bodenrichtwerten, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt werden. Damit würde eine erhebliche Aufwertung der Bodenrichtwerte erfolgen, aber auch ein erhöhter Anspruch an deren Ermittlung. Im Folgenden werden die Modelle der Grundsteuerreform unter besonderer Berücksichtigung der Bodenrichtwerte vorgestellt.
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Jörg Schnadt
Als Beitrag zu der im Herbst 2000 bevorstehenden INTERGEO in Berlin, bei der Polen als Gastland eingeladen ist, druckt „Vermessung Brandenburg" zwei Artikel aus der polnischen Fachzeitschrift „GEODETA" nach, die sich mit den Lagebezugssystemen und den neuen Verwaltungsstrukturen in Polen beschäftigen. Wir danken der Redaktion der „GEODETA" für die Erlaubnis zum Nachdruck.
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Eckhardt Seyfert
Bereits bei den Erfassungsarbeiten für die erste Stufe des Amtlichen Topographisch- Kartographischen Informationssystems - ATKIS - wurden direkt oder indirekt Ergebnisse photogrammetrischer Auswerteverfahren herangezogen. Mit der nun beginnenden Aktualisierung der ATKIS-Daten aus der ersten Er- fassungstufe und dem weiteren Aufbau zur zweiten Erfassungsstufe nimmt der Anteil photogrammetrisch erfasster Informationen zu. Dabei stehen neben den bekannten klassischen Auswerteverfahren neue Aufnahme- und Auswertetechniken zur Verfügung.
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Markus Meinert
"Ärger mit dem Nachbarn? - Wir zeigen ihm seine Grenzen!" oder "Achtung Abstand - Sie bauen, wir sorgen vor!". Nein, es geht nicht um überhängende Zweige, Verschattungen oder den ungehinderten Blick des "lieben" Nachbarn auf Ihre nachmittägliche Kaffeetafel auf der Veranda. Im Mittelpunkt stehen Amtshandlungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVermIng), deren Anpreisungen mit solchen Werbeslogans regelmäßig eine Berufspflichtverletzung darstellen - nämlich einen Verstoß gegen das strikte Werbeverbot. Angesichts der in den vergangenen Jahren erfolgten einschlägigen Rechtsprechung zur Werbung der freien Berufe, neuer Kommunikationstechnologien und der auch von der öffentlichen Verwaltung zunehmend in den Vordergrund gerückten Produktpräsentation bedarf es einer kritischen Würdigung des aktuellen restriktiven Werbeverbotes auch für den ÖbVermIng.
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Ralph Karsunke
Hier stimmt etwas nicht, wird der geschichtsinteressierte Leser jetzt triumphieren! Wissen wir doch alle, dass erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter napoleonischer Besetzung in den damaligen preußischen Westprovinzen mit dem Aufbau eines Liegenschaftskatasters begonnen wurde. Doch bereits mehr als ein Dreivierteljahrhundert zuvor entstand die wohl älteste preußische Katastervorschrift.
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Mitteilungen
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Buchbesprechungen
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