| Verfasser | Artikel |
|---|---|
| Heinrich Tilly | Die Karte ist tot? – Es lebe die Karte! Smartphone, iPad & Co |
| Heinz-Werner Kahlenberg | Politischer Zankapfel der Neuen Ära – Die preußische Grundsteuerreform vor 150 Jahren |
| Uwe Dreßler | Erfahrungen in der Anwendung der Liegenschaftsvermessungsvorschrift |
| Torsten Genz Uwe Krause Katrin Niemeyer |
Grenzsteinsuchen mit iRadar |
| Jörg Schnadt | Das genealogische Ortsverzeichnis (GOV) |
| Christine Umpfenbach | Arbeiten in einer Kooperation |
| Janine Mahler | Das Erbe der IBA in der Lausitz |
| Norbert Kulawik | Erstellung einer NTv2-Gitterdatei für die amtliche Transformation zwischen den Systemen 42/83 und ETRS89 in Brandenburg |
| Heinrich Tilly | Gemeinsame Positionspapiere von AdV und BDVI verabschiedet |
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| aufgespießt | |
| Aus dem Angebot der LGB |
(Redaktionsschluss: 15.03.2011)
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Heinrich Tilly
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Heinz-Werner Kahlenberg
Über die Geschichte des preußischen Katasters ist schon viel geschrieben worden. Womöglich werden sich langjährige Leser auch erinnern, dass der preußischen Grundsteuerreform von 1861 bereits vor zehn Jahren ein Artikel in dieser Zeitschrift gewidmet worden ist. Dies mag bei dem einen oder anderen die Frage hervorrufen, ob denn allein die Tatsache, dass nunmehr 150 statt 140 Jahre vergangen sind und damit das Jubiläum etwas ”runder” ausfällt, eine erneute Abhandlung rechtfertigt. Das Thema ist allerdings facettenreicher als man glauben mag. Dieser Beitrag betont etwas stärker als sonst in Vermessungszeitschriften üblich die historisch-politischen Aspekte der Reform und versteht sich daher eher als Ergänzung zu bisherigen Veröffentlichungen. Zudem provoziert die schon seit einigen Jahren andauernde Reformdebatte zur heutigen Grundsteuer geradezu einen Rückblick auf die politisch äußerst umstrittene Reform des Jahres 1861.
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Uwe Dreßler
Das Brandenburgische Geoinformations- und Vermessungsgesetz wurde im Mai 2009 veröffentlicht. Für das Liegenschaftskataster wurden Regelungen vorgenommen, die Verfahren präzisierten oder neu beschrieben. Im Juli 2009 wurden alle Verwaltungsvorschriften neu gefasst. Deren grundlegende Änderungen waren durch das zuvor veröffentlichte Brandenburgische Geoinformations- und Vermessungsgesetz erforderlich. Die Liegenschaftsvermessungsvorschrift stellt eine der Kernvorschriften dar. Sie regelt den Ablauf von Liegenschaftsvermessungen und tangiert damit auch die Schnittstelle zwischen dem freien Beruf und den Katasterbehörden. Nach Ablauf eines Jahres sollten die Regelungen mit dem Ziel evaluiert werden, die Erfahrungen der Praxis für mögliche Optimierungen zu nutzen. In diesem Beitrag wird auf die Erfahrungen mit Teilen des Gesetzes und der Liegenschaftsvermessungsvorschrift eingegangen.
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Torsten Genz, Uwe Krause, Katrin Niemeyer
Schnelle Verfahren zum Verorten von Grenzsteinen gibt es viele – solche zum Finden nicht koordinierter Grenzsteine eher wenige. Das traditionelle Verfahren ”Versuch und Irrtum” – also Abstecken und Graben, ist seit jeher die Methode zum Auffinden verborgener Grenzsteine. Mit den Forschungs- und Entwicklungsprojekten ”Digitales 3D-Untergrundmodell mit GPR und GPS für die Darstellung von verborgenen Grenzsteinen und Untervermarkungen” sowie ”Konstruktion eines nicht destruktiven 3D-Untergrundmesssystems mit präziser Lagebestimmung durch GPS” wurden die Grundlagen für ein mögliches Verfahren zum Aufspüren kleinvolumiger Objekte mittels Bodenradar (GPR) gelegt.
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Jörg Schnadt
Die Suche nach Ortsnamen ist für Familienforscher ein wichtiges Thema. Heutige geographische Informationssysteme im Internet liefern in der Regel nur aktuelle Ortsnamen und Verwaltungsstrukturen. Selten findet man Informationen über historische, staatliche oder kirchliche Verwaltungsstrukturen oder alte Ortsnamen. Die sind jedoch für die Recherche in historischen Quellen (Kirchenbücher, Personenstandsregister, Archive u. Ä.) notwendig. Im genealogischen Ortsverzeichnis (GOV) tragen Familienforscher heutige und historische Namen von Orten, ihre Zugehörigkeit zu Verwaltungsstrukturen mit entsprechenden Zeitangaben zusammen. Es ist ein Mitmachprojekt des Vereins für Computergenealogie, an dem jeder geographisch und historisch Interessierte mitarbeiten kann.
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Christine Umpfenbach
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt unserer gemeinsamen Fachtagungen sind aus meiner Sicht Praxisberichte Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure. Die Vor- und Nachteile der Arbeit in einer Kooperation sollen hier einmal betrachtet werden.
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Janine Mahler
Den Festvortrag zum Brandenburger Geodätentag 2010 in Cottbus hielt Herr Prof. Dr. Kuhn, Geschäftsführer der Internationalen Bauausstellung Fürst-Pückler-Land. Unter dem Titel ”Die Lausitz – eine Landschaft im Wandel” beschrieb er eindrucksvoll die Veränderungen in der Lausitz durch die ”IBA von unten”. In seinem Streifzug durch die zehnjährige Ausstellungszeit und die zahlreichen Projekte waren ihm nicht nur die Bilanz, sondern insbesondere der Ausblick auf die Zukunft wichtig. Was bleibt von der IBA? Mit dieser Frage setzt sich die Pressesprecherin der IBA im Folgenden auseinander.
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Norbert Kulawik
Im Land Brandenburg erwuchs Mitte der 1990er-Jahre die Aufgabe, große Punktdatenbestände aus dem alten amtlichen Lagebezug 42/83 (Bezugsellipsoid Krassowsky, Gauß-Krüger-Koordinaten mit 3° breiten Streifen) in den neuen amtlichen Lagebezug ETRS89 (Bezugsellipsoid GRS80, UTM-Koordinaten mit 6° breiten Streifen) zu transformieren. Hierzu entstand in enger Zusammenarbeit mit einem Softwarehersteller das Programm STN_ETRS, das jedoch unter heutigen 64-Bit-Betriebssystemen nicht mehr arbeitet. Deren zunehmende Verbreitung und die auch nach über 10 Jahren beständige Nachfrage nach dieser Transformation erfordern eine neue Lösung.
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Heinrich Tilly
AdV und BDVI haben im ”Memorandum über die Zusammenarbeit im amtlichen Vermessungswesen in Deutschland” vom November 2005 vereinbart, die ”AdV-BDVI-Kommission” einzurichten, die paritätisch mit jeweils zwei Vertretern beider Seiten besetzt ist. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit beruhen auf dem Prinzip des Einvernehmens, haben Empfehlungscharakter
und sollen vordringlich in der internen Öffentlichkeit kommuniziert werden. Neben den Aspekten zur konzertierten Promotion und zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit befasst sich die Kommission
besonders auch mit den Entwicklungslinien. Darüber hinaus schlägt die AdV-BDVI-Kommission Aktionsprogramme zur Umsetzung des Memorandums vor. Die AdV-BDVI-Kommission hat zwei wichtige Positionspapiere über die Grundsätze für eine Neuorientierung der Werbung durch ÖbVI und zum Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS®) beschlossen.
In Brandenburg wurden schon vor Jahren mit der Landesgruppe des BDVI Eckpunkte zur Werbung in einer Arbeitsgruppe abgestimmt und als Erlass veröffentlicht. Dieser hatte für das Positionspapier der AdV-BDVI-Kommission Modellcharakter.
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