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Inhalt

Vermessung Brandenburg
Heft 1/96

Inhalt

(Redaktionsschluß: 31. Januar 1996)

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Heinrich Tilly

Vermessenes Land?
Fünf Jahre Kataster- und Vermessungsverwaltung
im Land Brandenburg

Mit der Vollendung der kommunalen Strukturreformen und der damit verbundenen Aufgabenverlagerung auf die Landkreise und kreisfreien Städte fand eine bewegte Entwicklung für die Kataster- und Vermessungsverwaltung ihren erfolgreichen Abschluß. Der Neuaufbau ist zwar noch nicht in allen Bereichen abgeschlossen, der Rohbau jedoch steht. Es erscheint angebracht, eine Bilanz dieser fünf Jahre zu ziehen. Dabei soll die Frage in den Mittelpunkt gerückt werden, ob der Aufbau sich nach westdeutschen Vorbildern vollzogen hat oder ob die Kataster- und Vermessungsverwaltung in Brandenburg auch andere oder gar neue Wege gegangen ist.

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Jörg Schnadt

Fünf Jahre Landesvermessungsamt Brandenburg

”Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Rahmen des Landesorganisationsgesetzes mit sofortiger Wirkung das Landesvermessungsamt Brandenburg errichtet".Dieser Satz im Runderlaß des Ministeriums des Innern vom 13.3.1991 ist der Beginn einer neuen Entwicklung des amtlichen Vermessungswesensim Land Brandenburg.

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Beate Ehlers und Hans Geicke

Die Nutzungsentgeldverordnung

Erste Erfahrungen in ihrer Anwendung bei den Gutachterausschüssen für Grundstückwerte

Nutzungsverträge zum Zwecke der Erholung, Freizeitgestaltung und der kleingärtnerischen Nutzung hatten für die Bürger der ehemaligen DDR eine große Bedeutung. Durch den Einigungsvertrag wurden die Entgelte für diese Nutzungen neu geregelt. Den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte wurde die Ermittlung dieser Entgelte zugewiesen, was insbesondere im Berliner Umland zu einer dringlichen und umfangreichen Aufgabe geworden ist. Im folgenden soll ein Modell für die Ermittlung des ortsüblichen Entgeltes vorgestellt werden.

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Silvia Pressler und Manfred Oswald

Ungetrennte Hofräume im Land Brandenburg

In 307 Gemeinden des Landes befinden sich noch ungetrennte Hofräume, die als Folge der preußischen Steuergesetzgebung unvermessen geblieben sind. Für die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes ist es eine der vordringlichsten Aufgaben, schnellstmöglich für diese Gebiete das Liegenschaftskataster einzurichten, was das Ministerium des Innern mit Prioritätenerlaß (Runderlaß III Nr. 93/1994 vom 22. Dezember 1994) deutlich gemacht hat. Die Auflösung der ungetrennten Hofräume ist schon aus dem öffentlichen Interesse an einem sicheren Eigentumsnachweis dringend geboten.

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Ralf Strehmel

Amtliches Bezugssystem der Lage: ETRS89

Im Land Brandenburg wird das European Terrestrial Reference System des Jahres 1989 (ETRS89) als europaweit einheitliches hochgenaues geodätisches Bezugssystem das bisher gültige Bezugssystem System 42/83 ersetzen und somit amtliches Bezugssystem der Lage werden. Mit dem Wechsel des Bezugssystems ist ein gleichzeitiger Wechsel des Abbildungssystems vom Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem zur Universal Transversal Mercatorprojection.

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Mitteilungen

  • Totalerfassung der Treuhandliegenschaften
  • Wanderung durch die Mark Brandenburg auf CD-Rom
  • Der Deutsche Verein für Vermessungswesen e.V. (DVW), Landesverein Berlin-Brandenburg
  • Kalibrierungsstrecke Potsdam
  • Immobilienwertermittlung auf dem Prüfstand
  • Erfolgreiche Vermessungsunterstützung der Bundeswehr

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Buchbesprechungen

  • R. Strehmel: Vermessung und Ortung mit Satelliten
  • W. Wagner: Bauleitplanung und Naturschutz

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