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Inhalt

Vermessung Brandenburg
Heft 2/01

Inhalt

(Redaktionsschluß: 31. Juli 2001)

 

Heinrich Tilly

Geobasisdaten nur eine kommunale Angelegenheit

Vorwort

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Jiri Sima

15 Jahre ATKIS®, und die Entwicklung geht weiter

Der Artikel behandelt die Hauptaufgaben und die Struktur des selbstständigen Ressorts der Geodäsie und Kartographie (d. h. der Landesvermessung) und des Liegenschaftskatasters in der Tschechischen Republik. Die Tätigkeit der Katasterämter und des Landesvermessungsamtes trägt bedeutend zur Rechtssicherheit von Eigentümern der Liegenschaften und zur Entwicklung des Liegenschaftsmarkts bei. Die Staatsorgane der Landesvermessung und des Katasters gestalten wirksame Elemente der nationalen geographischen Infrastruktur, bieten geographische Daten an und pflegen einen modernen geodätischen räumlichen Rahmen des Staates.

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Heinrich Tilly

Verfassungen, Verwaltungen, Vermessung

Die Geschichte des Vermessungswesens umfasst mehr als die Geschichte einer wissenschaftlichen Disziplin. Möglichkeiten der Ingenieurwissenschaften beeinflussen wechselseitig gesellschafts- und ordnungspolitische Entwicklungen. Das Eigentumssicherungssystem – als Spiegelbild rechtspolitischer Ansprüche – ist dafür ein prägnantes Beispiel.

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Gert Krüger und Jörg Schnadt

Die Entwicklung der geodätischen Grundlagen für
die Kartographie und die Kartenwerke 1810 - 1945

Eines der Ergebnisse der Landesvermessung sind die Landkarten. Sie werden heute entsprechend dem Bedarf hergestellt und sind jedermann zugänglich. Das war nicht immer so. Um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert begann aber eine neue Entwicklung in der Kartographie Preußens. Nicht mehr der Wille des Monarchen und auch nicht mehr die Kreativität Einzelner war für das Entstehen eines Kartenwerkes maßgebend, sondern vor allem der Verwaltungsbedarf. Mit neuen Organisationsformen entwickelte sich eine systematische und konsequent als Staatsaufgabe betriebene Kartographie. Dabei wurden auf hohe Genauigkeit ausgerichtete geodätische Prinzipien in die Herstellung eingeführt.

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Christian Brands, Manja Gradtke-Hanzsch und Manuela Olschewski

140 Jahre Grundsteuerreform – Am 21. Mai 1861 wurde
das Gesetz betreffend die anderweite Regelung
der Grundsteuer verkündet.

Die Grundsteuer als wesentliches Finanzierungsinstrument der Kommunen ist dringend reformbedürftig. Die Wertermittlungsstichtage von 1935 und 1964 sind keinesfalls mit den heutigen Wertverhältnissen zu rechtfertigen. Durch die gemeinsame Besteuerung des Bodens und der Gebäude werden bauliche Investitionen bestraft. Auch müssen Eigentümer, deren Grundstücke ungenutzt sind, nur eine geringe Steuer zahlen. Diese Missstände in der gerechten Verteilung der Grundsteuer sollten bei der Erstellung der Bemessungsgrundlage erneut überdacht werden. 140 Jahre sind seit der Grundsteuerreform vergangen – Anlass für einen geschichtlichen Rückblick und einen Ausblick in die Zukunft der Grundsteuer.

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Mitteilungen

  • Historisches Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg 1875 bis 1999
  • Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Vermessungsreferendariat
  • Qualifizierte Ausbildung sichert Berufschancen
  • Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und Berufung der Prüfungsausschüsse für den gehobenen vermessungstechnischen und für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst im Land Brandenburg
  • Aus der Rechtssprechung: Tourist Verlag – Das Ende einer unendlichen Geschichte
  • Bodenreformgrundstücke nach dem 3. Oktober 2000
  • DVW-Veranstaltungen 2001/2002
  • 10 Jahre Landesvermessungsamt Brandenburg

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Buchbesprechungen

  • Louise van Swaaij, Jean Klare: Mein Atlas der Erlebniswelten
  • 200 Jahre Bayrische Vermessungsverwaltung

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© Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, letzte Änderung: 01.06.2011
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