| Verfasser | Artikel |
|---|---|
| Jörg Schönbohm | Grußwort anlässlich der 10. Gemeinsamen Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg |
| Wolfgang Schultz | Der brandenburgische Weg – Kooperation statt Konfrontation zwischen Verwaltung und freiem Beruf |
| Markus Meinert | Selbstverwaltung contra Staatsverantwortung – Der ÖbVI im Strudel oder auf der Welle der Reformen? |
| Stephan Bergweiler | ÖbVI-Aufsicht – Prävention oder Repression? Auf dem Weg zum Consulter für Bürger und Berufsstand |
| Maik Ingwersen | Zur Realisierung des Projekts FALKE in der Landeshauptstadt Potsdam |
| Sabine Schwermer | Kataster und Grundbuch in Japan |
| Andreas Reich, Timo Thomaschky |
Ein 30jähriger Hindernislauf: GPS |
| Peter Loef | ascos – ruhrgas positioning services |
| Ralf Strehmel | Alle reden vom GIS |
| Winfried Zöllner | Ist die gedruckte topographische Karte eine Datenbank? |
| Mitteilungen | |
| Buchbesprechungen |
(Redaktionsschluss: 06. Oktober 2003)
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Jörg Schönbohm
des Innenministers Jörg Schönbohm anlässlich der 10. Gemeinsamen Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungsund Katasterverwaltung des Landes Brandenburg
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Wolfgang Schultz
Das öffentliche Vermessungswesen, repräsentiert durch die Verwaltung und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, steht vor großen Herausforderungen. Vor allem die Ökonomisierung des gesamten Staatswesens und die Europäisierung aller Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens stellen Fragen an die Zukunftsfähigkeit. Nur durch gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und eine einheitliche Zielbestimmung lässt sich glaubwürdig die Notwendigkeit des öffentlichen Vermessungswesens gegenüber der Politik und den Bürgern begründen. Den Weg dazu – den brandenburgischen Weg – beschreibt folgender Artikel.
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Markus Meinert
Gleichgültig ob Musterberufsordnung [1], das Stuttgarter BDVI-Hearing für ein Vermessungsgesetz [2] oder das anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren [3] – eines haben sie alle gemeinsam: Die Forderung eines Rückzugs des Staates aus dem amtlichen Vermessungswesen. Sei es, dass hoheitliche Aufgaben weiter auf Beliehene übertragen oder sie ihres hoheitlichen Charakters entledigt werden. Doch wie sehen die Möglichkeiten aus? Kann und darf sich der Staat aus seiner Verantwortung für das amtliche Vermessungswesen, speziell das Liegenschaftskataster, angesichts seiner Bedeutung für den Rechtsverkehr zwischen den Bürgern und den Rechtsfrieden in der Gemeinschaft [4] weiter zurückziehen? Wie auch immer eine zukünftige Kompetenzverteilung aussieht, zumindest eine allgemeine Gewährleistungsverantwortung wird der Bürger vom Staat fordern. Umso dringlicher ist es daher, die spezielle Aufgabe der Aufsicht auf Notwendigkeit und Möglichkeiten zu prüfen.
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Stephan Bergweiler
Mit der Einleitung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens 2001/4483 in Bezug auf Berufszugang und -ausübung der ÖbVI stehen berufsrechtliche Regelungen und Vorbehalte – speziell zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit – im Blickpunkt des Interesses. Auch die Diskussion einer Musterberufsordnung [1] oder das Stuttgarter BDVI-Hearing [2] lassen den Wunsch nach Veränderung erkennen. Kritisiert werden u.a. die Regulierung des Berufszugangs und der Berufsausübung sowie die unmittelbare staatliche Aufsicht über die ÖbVI. Der Vorwurf eines antiquierten Systems, das dem vermeintlichen Spannungsfeld des Berufsstands aus Wirtschaftlichkeit und hoheitlichen Aufgaben, wachsendem Konkurrenzdruck, Verbraucherschutz und Prävention nicht gerecht wird, ist – zumindest zwischen den Zeilen – unüberhörbar.
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Maik Ingwersen
Die flächendeckende Umstellung der Liegenschaftskarte erfolgt in der Landeshauptstadt bis voraussichtlich 2004. Mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wurden bis dato für ca. 650 000 Euro Vergabeleistungen zur Einrichtung der ALK beauftragt. Die Einrichtung der ALK erfolgte in bebauten Bereichen mit Passpunktbestimmung und Rissauswertung. Für die Übernahme der Arbeitsergebnisse wurden die Arbeitsschritte und eingesetzten Technologien zur ALK-Einrichtung aufeinander abgestimmt, um eine effiziente Projektdurchführung zu gewährleisten.
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Sabine Schwermer
Liegenschaftskataster und Grundbuch sind in Deutschland die Pfeiler der Eigentumssicherung. Wie dieses in Japan geregelt ist, interessierte mich insbesondere während eines dreiwöchigen Aufenthalts dort. Im Rahmen eines Austauschprogramms für junge Berufstätige hatte ich die Möglichkeit, einen, wenn auch kleinen Einblick, in die Lebens- und Arbeitswelt des Landes zu erlangen. Zusammenhängende Darstellungen über das Katasterwesen in Japan habe ich leider nicht finden können, so dass meine Ausführungen auf der Zusammenführung eigener Recherchen basieren.
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Andreas Reich, Timo Thomaschky
Vor 30 Jahren begann die Testphase für den Aufbau des Satellitenvermessungssystems NAVSTAR-GPS, seit 10 Jahren ist die operationelle Einsatzfähigkeit mit 24 Satelliten gewährleistet, die offizielle Erklärung hierzu erfolgte sogar erst 1995. Der Einsatz von GPS für Navigation und Ortung war nicht mehr aufzuhalten und spielt heute im Vermessungswesen eine wichtige Rolle, wozu auch SAPOS® (Satellitenpositionierungsdienst der Deutschen Landesvermessung) beigetragen hat. 30 Jahre GPS – Anlass für einen kurzen Rückblick.
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Peter Loef
Am 8. April diesen Jahres haben die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) und die Ruhrgas AG einen Vertrag zwischen ascos – dem Ruhrgas Satellitenreferenzdienst und dem von den Bundesländern geführten Referenzdienst SAPOS® der AdV unterzeichnet. Gegenstand des Vertrags sind die Bereitstellung der SAPOS®–Echtzeitdaten an die Ruhrgas AG zur eigenen Nutzung und Weitergabe an Dritte, sowie die Zusammenarbeit bei der Vermarktung der SAPOS®–Echtzeitdaten. Ziel der Zusammenarbeit ist die Vermeidung von Doppelinstallationen von Referenzstationsnetzen sowie eine schnellere Verbreitung der DGNSS-Technologie mit der damit erzielbaren höheren Wertschöpfung.
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Ralf Strehmel
Es ist heute fast unerheblich, in welchem fachlichen Umfeld eine Problemlösung zu finden ist oder in welcher Lebenslage guter Rat teuer zu sein scheint – digitale Informationssysteme sind aus unserer informationsorientierten Gesellschaft nicht mehr wegzudenken und über Internet praktisch allgegenwärtig. Geo-Informationssysteme als die Spezies der zeitgemäßen (= digitalen) Informationssysteme, denen wir uns aus der Sicht des Vermessungswesens in besonderem Maße verbunden fühlen, haben diesen allgegenwärtigen Status noch nicht erreicht, aber – es wird bundesund landesweit an vielen Stellen daran gearbeitet (Abb. 1).
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Winfried Zöllner
Seit die EU im März 1996 die EU-Datenbankrichtlinie [1] erlassen hat, steht die Frage im Raum, ob auch die gedruckte topographische Karte als Datenbank im Sinne der Richtlinie anzusehen ist. Ein belgisches Gericht hat diese Frage im März 2002 verneint [2]. Die Entscheidung lässt aufhorchen – auch in Deutschland, da ja die EU-Richtlinie auch in Deutschland gilt und hier wie in Belgien in nationales Recht umgesetzt worden ist [3] § 87a).
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Mitteilungen
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Buchbesprechungen
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