(Redaktionsschluss: 30.09.2006)
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Heinrich Tilly
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Frank Konopka
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) ist eine von drei Komponenten innerhalb des AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Konzepts (AAA) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Es beinhaltet laut AdV mit seinen Spezifi kationen und Funktionen den Teil des Liegenschaftskatasters, der die Informationen über die Nutzung und das Eigentum am Grund und Boden vorhält und benutzbar macht und ist unerlässlich zur Schaffung eines harmonisierten Geodatenbestands des amtlichen Vermessungswesens [AK LK, 2002]. Der Umstieg auf das neue Datenmodell erfordert große Kraftanstrengungen. Die Vermessungsverwaltung mit ihren knappen Ressourcen wird es schwer haben, diesen Umstieg in der gebotenen Eile und ohne Unterstützung zu bewerkstelligen. Der freie Berufsstand war schon beim Aufbau der Automatisierten Liegenschaftskarte eine große Stütze. Er sollte eine entsprechende Rolle auch beim Umstieg auf das neue Datenmodell spielen.
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Wolfgang Schultz, Markus Beck, Gunter Rodemerk
Der Amtliche Lageplan nach der Bauvorlagenverordnung ist immer wieder Gegenstand von intensiven Diskussionen über seine Funktion und Notwendigkeit im bauaufsichtlichen Verfahren. Im Zuge der Bemühungen um Entbürokratisierung, Deregulierung und den Abbau von Normen und Standards stehen die bauaufsichtlichen Verfahren und damit verbunden der Amtliche Lageplan verstärkt auf dem Prüfstand. Dabei sollten die Erfahrungen derjenigen einbezogen werden, die mit dem Amtlichen Lageplan in der täglichen Praxis arbeiten. Nachfolgend sind daher Beiträge zusammengestellt, die sich aus Sicht des BDVI Brandenburg, der Bauaufsichtsbehörde und eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs mit der derzeitigen Situation und Bedeutung sowie der Zukunft des Amtlichen Lageplans auseinandersetzen.
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Sabine Blossey, Karl-Heinz Morstein, Dieter Kühn, Joris Hering, Thomas Glaubitz
Mit der Bodenschätzung verfügt die Bundesrepublik über einen ungeheuren Datenfundus ihrer gesamten landwirtschaftlich nutzbaren Fläche, der einheitlich, flurstücksgenau und amtlich verbindlich erhoben wurde. Allein im Land Brandenburg liegen für die landwirtschaftlich nutzbare Fläche von etwa 15 000 km2 ca. 12 000 Feldschätzungskarten und ca. 2 500 Feldschätzungsbücher in Papierform vor, die insgesamt rund 700 000 Flächeneinheiten mit dazugehörigen Bodenprofilbeschreibungen enthalten. Die Verfügbarmachung der digitalen Bodenschätzung erschließt einen neuen Maßstabsbereich der Auswertung und Bereitstellung landesweiter bodenkundlicher Informationen.
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Andre Schönitz
eGovernment bedeutet mehr als „nur” die Bereitstellung von Online-Angeboten der Verwaltung. Als Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung sind im Rahmen der eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg vielfältige organisatorische, technologische und strategische Grundlagen zu schaffen. Die Projekte der Vermessungsverwaltung sowie deren Einbindung in den eGovernment-Prozess im Land Brandenburg sollen dem Leser nachfolgend näher gebracht werden.
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Uwe Heinrich, Joachim Kiesel, Martin Wegehenkel, Gerd Lutze, Karl-Otto Wenkel
Das Relief ist einer der wichtigsten Standortfaktoren in der Landschaft und bestimmt viele Prozesse der Landschaftsentwicklung. Es ist einer der wenigen Faktoren die fl ächendeckend hoch aufgelöst vorliegen und erhält dadurch eine zusätzliche Bedeutung für die Landschaftsforschung. Eine Voraussetzung für die Übertragung der in der Landschaftsforschung entwickelten Methoden ist die fl ächendeckende Verfügbarkeit dieser Daten mit einheitlicher Qualität [Heinrich, 2003, Dibbern et al., 1998].
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Jörg Möhl
„Angebot und Nachfrage von und nach Grundbesitz folgen (...) den Ertragsschwankungen der Landwirtschaft nur sehr langsam und unvollkommen und mit ihnen die Güter- und Bodenpreise sowohl als die Taxwerte, welche der Taxator ihnen beizumessen hat. Die Güterpreise sind eben nicht allein ein Ausdruck der Möglichkeiten des Geldverdienens. Auch wenn man aber diese Möglichkeiten des Geldverdienens allein als Maßstab für die Güterpreise benutzen wollte, so würden die letzteren den (...) Konjunkturen nur langsam folgen, denn sie bringen nicht die augenblicklichen derartigen Möglichkeiten zum Ausdrucke. Hoffnungen, Erwartungen und Befürchtungen für die Zukunft sind es, die hier vornehmlich entscheidend wirken, und zwar sowohl diejenigen der einzelnen Kaufl ustigen als diejenigen der einzelnen Verkauflustigen.” (aus Friedrich Aereboe: Die Beurteilung von Landgütern und Grundstücken. Parey, Berlin, 1924)
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Harald Weber
Der 30. Oktober 2005 war für die Dresdner und ihre Gäste ein denkwürdiger Tag. An jenem Tag erfolgte die Weihe der wiedererstandenen Frauenkirche. Nach der Enttrümmerung des Ruinenbergs und anschließendem Hochbau fanden mit dem Aufsetzen der Turmhaube auf die Laterne der Frauenkirche am 22.06.2004 die Rohbauarbeiten an diesem für die Silhouette der Stadt Dresden (Abb. 1) prägenden Gotteshaus ihren Abschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Vielzahl ingenieurtechnisch sehr anspruchsvoller Aufgabenstellungen zu lösen, zu denen u.a. die Deformationsmessungen zur Bestimmung des Hebungs- und Setzungsverhaltens des Bauwerks gehörten, welche kontinuierlich seit 1993 (Beginn der Enttrümmerung) bis Dezember 2004 (Abschluss des Hochbaus) erfolgten.
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Paul W. Hertin
Unter dem Aspekt des Urheberrechtsschutzes ist der Spielraum für die Entfaltung einer schöpferischen Leistung bei Kartenwerken insofern eingeschränkt, als dass die Darstellung durch die topographischen Gegebenheiten objektiv weitgehend festgelegt ist. Auch soweit bestimmte Darstellungstechniken notwendig oder allgemein üblich sind, kann daraus eine schöpferische Leistung nicht abgeleitet werden. Dies schränkt die Zuerkennung des Urheberschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG erheblich ein.
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Jörg Kahler
Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz werden Daten aus
öffentlichen Aktenbeständen des Bundes auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Zwar existieren bereits Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene
in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Mit dem neuen Gesetz erweitert sich allerdings das Potential und der Umfang an Informationen, die zugänglich werden, erheblich. Daraus können sich erhebliche Chancen für die Geoinformationswirtschaft ergeben. Schließlich sind insbesondere Unternehmen, die raumbezogene Daten für bestimmte privatwirtschaftliche Angebote erheben und verarbeiten wollen, in vielen Fällen auf Daten aus öffentlicher Hand
angewiesen.
Die Frage, ob der Datenschutz einer Auskunft im Hinblick auf Geodaten entgegenstehen kann, wird bei der Prüfung des Auskunftsbegehrens nach
dem Informationsfreiheitsgesetz häufi g eine Rolle spielen. Allerdings sollte ein vorgeblicher Schutz personenbezogener Daten, die Möglichkeit
frei und ungehindert an die gewünschten Informationen zu gelangen, nicht grundsätzlich wieder aushebeln.
Das kommende Informationsweiterverwendungsgesetz wird die Erlangung von Geodaten aus öffentlichen Quellen weiter erleichtern und der Geoinformationswirtschaft damit weitere Impulse geben.
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Frank Lüderitz
Seit Jahren wird verwaltungsgerichtlich gestritten, ob Leistungen der Katasterbehörden im Zuge von Auskunftserteilungen oder Liegenschaftsvermessungen für die Vermögensämter oder die Verfügungsberechtigten kostenpfl ichtig sind. Der folgende Artikel beschreibt an einem Praxisfall die unterschiedlichen Rechtsauslegungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21.06.2006.
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Udo Niemuth, Johannes Baumann, Andreas Böhm, Swen Milker
Die Bundesrepublik Deutschland befi ndet sich in einem wirtschaftlichen Wandlungsprozess. In nahezu sämtlichen Bereichen der Gesellschaft tragen sich rasch ändernde Rahmenbedingungen zur Notwendigkeit struktureller Reformen bei. Die Anforderungen einer hoch technisierten globalisierten Wissensgesellschaft erfassen auch die Gebietskörperschaften. Zugleich haben diese z. T. sich dramatisch zuspitzende Haushaltslagen zu verzeichnen. Diese Entwicklungen erfordern die Verbesserung von Abläufen und Strukturen der öffentlichen Verwaltung.
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Mitteilungen
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Buchbesprechungen
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aufgespießt
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Aus dem Angebot der LGB
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