| Verfasser | Artikel |
|---|---|
| Ernst Buschmann | Einst auf dem Potsdamer Telegrafenberg |
| Bernd Sorge | Das Brandenburgische Referenznetz |
| Walter Major | Höhen im Sytem des Deutschen Haupthöhennetzes 1992 |
| Jürgen Kuse | Ortsübliches Nutzungsentgelt trotz fehlender Vergleichswerte |
| Bernhard Bischoff | Die Erhöhung des Ankaufspreises wegen kurzer Restnutzungsdauer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz |
| Bettina Sturm | Sachenrechtsbereinigung und Gutglaubensfrist |
| Mitteilungen | |
| Buchbesprechungen |
(Redaktionsschluss: 30. August 1996)
Gesamte Ausgabe als PDF-Datei betrachten/Download (440 K)
Ernst Buschmann
Eine bis dahin namenlose Anhöhe, dicht bei der Stadt Potsdam gelegen, wurde 1832 ausgewählt, den vierten von insgesamt 61 optischen Telegrafen der preußischen Staatstelegramm-Linie Berlin-Koblenz zu tragen (Abb.1). Um 60 Meter überragt die Anhöhe die Stadt, genug, um im sonst eher flachen Gelände die optischen Zeichen aus der Ferne zu erfassen und an die nächste Station weiterzuleiten. So erhielt auch die Potsdamer Anhöhe –neben einigen anderen zwischen Berlin und Koblenz – den Namen „Telegrafenberg". Als 1849 die optische Telegrafie durch die Funktelegrafie abgelöst wurde, verwaiste die Anhöhe wieder.
Als PDF-Datei betrachten/Download (60 K)
Bernd Sorge
Realisierung der Verdichtung des Deutschen Referenznetzes in Brandenburg
Das Brandenburgische Referenznetz stellt die Realisierung des neuen, europaweit einheitlichen
Bezugssystems ETRS89 auf Länderebene dar. Es umfaßt 108 Referenzpunkte in
Brandenburg, 8 Referenzpunkte in Berlin und die in Brandenburg gelegenen
8 Referenzpunkte des Deutschen Referenznetzes (DREF). Mit dem Brandenburgischen
Referenznetz, das von seiner Planung bis zu den erzielten Ergebnissen vorgestellt
wird, sind die Voraussetzungen geschaffen, den gesamten Koordinatenbestand
aus dem vorläufigen Lagebezugssystem 42/83 in einem Zuge in das Lagebezugssystem
ETRS89 zu überführen.
Als PDF-Datei betrachten/Download (50 K)
Walter Major
Im Land Brandenburg wurde das Deutsche Haupthöhennetz 1992 als Grundlage für alle Höhenbestimmungen im Mai 1996 durch Erlaß des Ministeriums des Innern eingeführt. Damit werden die Höhen im System des Staatlichen Nivellementnetzes 1976 abgelöst.
Als PDF-Datei betrachten/Download (55 K)
Jürgen Kuse
Gutachten über die ortsüblichen Nutzungsentgelte gemäß § 7 Nutzungsentgeltverordnung-NutzEV vom 1. August 1993 stellen die Gutachterausschüsse häufig vor schwerwiegende Probleme, da in den meisten Fällen keine geeigneten Vergleichswerte zur Verfügung stehen. Im folgenden soll ein Bewertungsansatz auf der Grundlage des Bodenwertes vorgestellt werden.
Als PDF-Datei betrachten/Download (30 K)
Bernhard Bischoff
Für die Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz sind umfangreiche Wertermittlungen zur Bestimmung des Ankaufspreises erforderlich. Bei kurzer Restnutzungsdauer der Gebäude ist in vielen Fällen gegenüber dem regelmäßigen Preis ein erhöhter Ankaufspreis zu ermitteln. In dem folgenden Artikel werden die hierfür getroffenen Bestimmungen erläutert und ein Faktor zur einfachen Berechnung der Preiserhöhung entwickelt, der der Wertermittlungspraxis eine anwenderfreundliche Hilfestellung bietet.
Als PDF-Datei betrachten/Download(50 K)
Bettina Sturm
Der 31. Dezember 1996 ist für alle Inhaber von Nutzungsrechten, insbesondere für Gebäudeeigentümer ein wichtiger Stichtag. Ab diesem Zeitpunkt ist ihre Rechtsposition nicht mehr uneingeschränkt gesichert, weil zahlreiche Ausnahmen vom Vertrauensschutz auf die Richtigkeit der Grundbücher auslaufen. Dies wird zur Wiederherstellung des guten Glaubens führen, was für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland zunehmend von Bedeutung ist, da bestehende Unsicherheiten beseitigt werden. Das Auslaufen der Fristen birgt aber auch Gefahren für ungesicherte Rechtspositionen an ostdeutschen Grundstücken.
Als PDF-Datei betrachten/Download (25 K)
Mitteilungen
Als PDF-Datei betrachten/Download (70 K)
Buchbesprechungen
Als PDF-Datei betrachten/Download (25 K)