Zuständige Stelle:
1. Aufgaben
Die Beratung und Überwachung der Berufsausbildung sowie der beruflichen Umschulung sind die Kernaufgaben der Zuständigen Stelle. Sie ist Ansprechpartner in allen wichtigen Fragen der Berufsbildung.
Im Wesentlichen sind der Zuständigen Stelle durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) folgende Aufgaben zugewiesen:
- Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse und sonstiger Verhältnisse (§§ 34, 62 BBiG)
- Bearbeitung von Anträgen auf Veränderung der Ausbildungszeit (Abkürzung, Verlängerung) sowie Zulassungen in besonderen Fällen (§§ 8, 45 BBiG)
- Feststellen und Überwachen der Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten sowie Ausbildungspersonal (§§ 27-30, 32, 60 BBiG)
- Organisation und Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen (§§ 48, 37, 62 BBiG)
- Errichtung/Berufung von Prüfungsausschüssen sowie deren Geschäftsführung (§§ 39, 40, 62 BBiG)
- Überwachung der Berufsbildung sowie deren Förderung durch Beratung (§ 76 BBiG)
- Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise
- Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken auf Landes- und Bundesebene