Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) besteht seit dem 1.1.2002 und ist Rechtsnachfolger des Landesvermessungsamtes Brandenburg.
Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg ist ein Landesbetrieb. Das Wesen von Landesbetrieben wird im Landesorganisationsgesetz (§ 14) geregelt.
Der Landesbetrieb ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein rechtlich unselbstständiger, organisatorisch abgesonderter Teil der Landesverwaltung, der überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllt.
Die Tätigkeit der LGB ist, gemäß den Regelungen des LGB-Errichtungserlasses1, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
Im Erlass des Innenministeriums über die ”Errichtung des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg” (Errichtungserlass) sind:
geregelt.
Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg nimmt vor allem hoheitliche Aufgaben wahr. Für sie gelten grundsätzlich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften wie für eine Landesoberbehörde.
Die LGB ist neben dem Ministerium des Innern und den Katasterbehörden Bestandteil der Vermessungs- und Katasterverwaltung im Land Brandenburg und ist berechtigt, das Landeswappen und das Dienstsiegel zu verwenden.
1 Erlass des Ministeriums des Innern III/2 - 14-27 vom 12.06.2002 - [ zurück zum Text ]