
Thema:
Datum: am 05. und 06.09.2008
Ort: Neuruppin – Veranstaltungszentrum Pfarrkirche
Tagesordnung:
| TOP | |||
|---|---|---|---|
| TOP 0 Eröffnung | |||
| TOP 1 Festvortrag | |||
| TOP 2 Gefahrenpotential durch Korruption | |||
| TOP 3 Berichte aus Mecklenburg-Vorpommern | |||
| TOP 4 Rechtsdienstleistungsgesetz | |||
| TOP 5 Neuerungen im amtlichen Vermessungswesen | |||
| TOP 6 Quo vadis, freier Beruf? | |||
| TOP 7 Bericht der Aufsicht über die ÖbVI | |||
| TOP 8 Bauordnungsrecht und Flurbereinigung | |||
| TOP 9 Stand der Weiterentwicklung von LiKa-online | |||
| TOP 10 Schlussvortrag | |||
| Leitung der Dienstberatung: | Herr Tilly (LGB) | Protokollführung: | Frau Hytra (LGB) |
| Herr Oswald (MI) | |||
| Herr Schultz (BDVI) | |||
Besprechungsergebnisse:
TOP 0 Eröffnung
Herr Tilly eröffnet die Fachtagung mit der Begrüßung des Ministers des Innern Jörg Schönbohm, aller Gäste und Anwesenden. Er beginnt mit einem kurzen Abriss über den Werdegang dieser traditionellen Veranstaltung und hebt besonders den Geist der Veranstaltung, die konstruktive Auseinandersetzung und den fachliche Austausch, hervor. Er sei besonders erfreut, dass es dieses Jahr dem Minister möglich ist,
diese Veranstaltung zu besuchen und ein Grußwort an das Auditorium zu richten.
Herr Schönbohm zeigt seine eigenen Verknüpfungspunkte zur Vermessung während seiner Militärlaufbahn und auch später als Grundstücksbesitzer und Bauherr auf. Er geht auch auf den Tagungsort Neuruppin ein und hebt das besondere Flair der Stadt hervor. Er gratuliert zu dem ”kleinen” Jubiläum der 15. gemeinsamen Fachtagung und dem beispielgebenden Zusammenwirken von Verwaltung und freiem Beruf. Im Weiteren legt er die Entwicklung und die besondere Bedeutung des Vermessungswesens in Brandenburg dar.
Die Rede wird in ”Vermessung Brandenburg”, Heft 2/08 veröffentlicht.
Diese gelungene Eröffnung untermalte die Kreismusikschule durch einen musikalischen Beitrag Ihres Nachwuchses.
Anschließend betritt der Vize-Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Herr Hamelow, das Podium. Er betont seine Freude über die Wahl des Veranstaltungsortes Neuruppin und wünscht einen angenehmen Tagungsverlauf und Aufenthalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Danach begrüßt der Vorsitzende der Landesgruppe Brandenburg des BDVI, ÖbVI Wolfgang Schultz, die Anwesenden und hebt ebenfalls die besondere Bedeutung dieser Veranstaltung hervor, die nur durch das Zusammenwirken der Beteiligten möglich sei. Er folgert auch aus dem stetigen Interesse an der Teilnahme von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen und Regionen, auch außerhalb Brandenburgs, die hohe Akzeptanz und Anerkennung der Tagung.
TOP 1 Festvortag
Ein optimaler Einstieg in das Tagungsprogramm gelingt dem Notar Dr. Henning Voscherau aus Hamburg mit seinem Beitrag. Durch die Globalisierung würde das reiche West- und Mitteleuropa zunehmend dramatisch beeinflusst werden. Dem sei jedoch nicht mit Lähmung, sondern mit Zusammenhalt und Initiative zu begegnen. Ein Umbruch sei nicht nur in der Politik, sondern auch in der Gesellschaft nötig, bei dem sich
jeder Einzelne auf seinen Mut zum Handeln, seine Verantwortung für sich selbst und andere sowie dem Zusammenhalt unter Druck besinnen solle.
Bereits 1990 habe er prognostiziert, dass die Einheit der Köpfe und Herzen rund 40 Jahre benötige. Er sehe sich darin durch die allgemeine Stimmung bestätigt. Dabei mahnt er, nicht zu vergessen, was in den letzten 19 Jahren schon alles erreicht wurde. So zeigt er auf, dass durch die DDR als dienstleistungsfreie Zone der freie Beruf gar nicht existierte, dieser als Stand der freien Kompetenzträger aber das Geheimnis
einer funktionierenden Marktwirtschaft sei. Dabei gibt er zu bedenken, dass die Leistungseliten in der moralischen Pflicht stünden, nicht nur an sich selbst zu denken, sondern auch an das Wohl des Staates und der Gesellschaft und zudem Solidarität leben sollten. Die Privatwirtschaft sei der Garant für Innovation und Investition. Sollte die Einheit misslingen, misslänge die Zukunft. Das, was Deutschland weltweit Bewunderung
eintrüge, würde zuhause bekrittelt. Dabei stellt er die Frage in den Raum, ob damals menschenmöglich mehr hätte richtig gemacht werden können. Deswegen ruft er zu einer Neubesinnung der Gesellschaft auf. Man solle die Chancen erkennen und ergreifen, insbesondere die Position als Dreh- und Angelpunkt bei der EU-Erweiterung. Die Bürger sollten im Allgemeinen ihr staatspolitisches Verhalten überdenken und dieser Verantwortung gerecht werden. Durch Besinnen auf die besten Voraussetzungen und durch Aufbruch, nicht nur bei Olympia und der WM, sondern eben im Alltag, würde Deutschland seine Stellung im 21. Jahrhundert sichern müssen. Neue Herausforderungen seien zu bewältigen und die globale Konkurrenz
würde zum Alltagsproblem. Um so billiger diese sei, um so viel besser und schneller müssten wir sein. Er fordert, das Steuerrecht auf internationalen Standard anzupassen und die Bildungspolitik so zu betreiben, dass sie alle mit dem Willen zu Leistung und Bildung ausstatte. Der inzwischen überdimensionierte Rechtsschutz lähme durch Überregulierung die Initiative und mindere die Reformfähigkeit. Der Staat müsse
bescheidener und schlanker werden und nicht zuletzt die Aufgabenübertragung an beliehene Unternehmer ist ein Schritt in diese Richtung.
Der Festvortrag wird in ”Vermessung Brandenburg” , Heft 2/08 veröffentlicht.
TOP 2 Gefahrenpotential durch Korruption
Unter diesem Thema referiert der Neuruppiner Staatsanwalt Herr Heidenreich und sensibilisiert alle Teilnehmer für die möglichen Berührungspunkte zur Korruption. Seit dem 01.01.2001 besteht die Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität bei der Staatsanwaltschaft in Neuruppin mit der Zuständigkeit für das gesamte Land Brandenburg. Anlass waren die besonderen Ermittlungsstrategien bei
Korruptionsfällen, da es sich um sogenannte ”opferlose Delikte” handelt, bei dem durch die übereinstimmenden Interessen der Beteiligten die Geheimhaltung im Vordergrund steht. Die Polizei unterstützt dies durch die Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) Korruption mit Sitz beim Landeskriminalamt in Eberswalde, die seit dem 03.03.2005 besteht und aufwändige Ermittlungen durchführt.
Tätig wird die Schwerpunktabteilung zumeist aufgrund anonymer Hinweise und Anzeigen. Eine Eigeninitiative zur Ausforschung zur Eröffnung von Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft gibt es nicht. Es werden konkrete Anhaltspunkte benötigt, um aktiv zu werden und einen begründeten Anfangsverdacht zu überprüfen. In Korruptionsfällen gibt es zumeist nur indirekte Opfer. Dies sind zum einen der Rechtsstaat, der durch den Verlust des Vertrauens der Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung geschädigt wird und zum anderen die Volkswirtschaft und Allgemeinheit, da die gezahlten ”Schmiergelder” im Endeffekt auf den Bürger oder Konsument umgelegt werden.
Man unterscheidet zwei Arten der Korruption, die situative Korruption, die spontan aus einem bestimmten Anlass ohne Planung entsteht und die strukturelle Korruption, die systematisch vorbereitet wird und zumeist weitreichende Verflechtungen und Netzwerke aufweist. Definiert sind die Bereiche der Korruption im Strafgesetzbuch § 331 ff.
Hinweise und Indizien für Korruption können der Verdacht auf finanzielle Vorteilnahme durch häufige Reisen und materielle Werte (z.B. Autos) oder exklusive Freizeitaktivitäten sein, aber auch der Zweifel an der Ausgewogenheit einer Entscheidung. Voraussetzung für den Tatbestand einer strafbaren Handlung im Sinne der Korruption ist das Fordern oder Annehmen von Vorteilen eines Amtsträgers oder einer amtlich verpflichteten Personen im Zusammenhang mit einer konkludenten Unrechtsvereinbarung. Der ÖbVI ist im Bereich des hoheitlichen Aufgabengebiets ebenfalls Amtsträger.
Das Strafmaß richtet sich nach der Art und Schwere des Deliktes, bei Vorteilsnahme und -gewährung würden Geldstrafen und Haftstrafen bis zu 3 Jahren verhängt, die Bestechlichkeit wird schwerer geahndet. Vorteile werden mit der Annahme von Leistungen ohne Entgelt oder hochbezahlte Nebentätigkeiten, sogenannte Beratertätigkeiten, und Sachwerten sowie Bewirtung erwirkt. Gerade bei Sachwerten und der Bewirtung
wird immer auch der Aspekt der Sozialadäquanz geprüft.
Ziele der Korrumpierenden sind oftmals die Verkürzung der Verfahren oder entgegenkommende und gewünschte Entscheidungen sowie die Durchführung von Scheinwettbewerb bei Ausschreibungen.
Die Verbindung zum Bau- und Immobilienbereich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bringt aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine überhöhte Gefährdung in Bezug auf Korruption mit sich. Herr Heidenreich warnt vor Verflechtungen mit dem ingenieurtechnischen Bereich. Ebenfalls merkt er an, dass Abweichungen von der zwingend einzuhaltenden Kostenordnung aus unersichtlichem Grund korruptionsrechtlich
bedenklich sind. Dies könnte Anlass zur Einleitung eines Verfahrens sein, wenn deutlich wird, dass durch die Gewährung eines finanziellen Vorteils ein Auftrag erteilt wird.
Indikatoren für Korruption: auffällige private Kontakte, Umgehen von Rechtsnormen, ungewöhnliche Entscheidungen ohne nachvollziehbare Begründung, Splitting von Aufträgen zur freihändigen Vergabe, Beschaffung zu marktunüblichen Preisen oder absurde Anschaffungen zur Nutzung außerhalb des Dienstgeschäfts.
Der Korruption kann durch eine Risiko-Analyse, das Mehr-Augen-Prinzip, Transparenz von Abläufen, Innenrevision und allgemeine Sensibilisierung präventiv entgegengewirkt werden.
Wer konkrete Fragen oder Hinweise zu diesem Thema hat, kann sich an das Landeskriminalamt oder unmittelbar an die Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität bei der Staatsanwaltschaft in Neuruppin wenden.
TOP 3 Berichte aus Mecklenburg-Vorpommern
Herr Menze, Abteilungsdirektor des Landesamtes für innere Verwaltung, Leiter des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen, zeigt die derzeitige Struktur und Entwicklung des amtlichen Vermessungswesens in Mecklenburg-Vorpommern auf. Bis Mai 2009 soll ein neues Geoinformationsgesetz erarbeitet werden, das die INSPIRE-Richtlinie und das Geodatenzugangsgesetz umsetzt. Herr Menze gibt einen kleinen Ausblick auf die Inhalte. Außerdem ist eine Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern geplant, deren Ausgang noch offen ist und viele Fragestellungen aufwirft.
Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern (von Herrn Menze)
Anschließend trägt Herr Wagner, ÖbVI und Vorsitzender der Landesgruppe des BDVI Mecklenburg-Vorpommern, einen Bericht zur dortigen Situation des freien Berufsstandes vor. Er greift die entsprechenden Fragestellungen zur Zukunft der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure auf und verdeutlicht die Problematiken, mit denen regional umgegangen werden muss.
Aktuelles zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Mecklenburg-Vorpommern
(von Herrn Wagner)
Es wird auf Nachfrage erläutert, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine EU-Förderung der ALK gegeben
hat und auch Projekte, wie z.B. QL in Brandenburg, gegenwärtig nicht angedacht sind.
TOP 4 Rechtsdienstleistungsgesetz
Der Justiziar des BDVI, Dr. Holthausen, erläutert die Inhalte des Rechtsdienstleistungsgesetzes und die Verknüpfungen zum amtlichen Vermessungswesen im Allgemeinen und dem ÖbVI im Speziellen. Das Gesetz löst das Rechtsberatungsgesetz aus der Zeit des Nationalsozialismus ab, das mit der Intention eingesetzt wurde, jüdische Anwälte auszugrenzen. Es erfasste sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Tätigkeiten. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz umfasst nur noch den außergerichtlichen Bereich, da die gerichtlichen Vertretungsregelungen in den jeweiligen Rechtsnormen enthalten sind. Herr Holthausen zeigte in seinem Vortrag die Anwendung auf den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf, ebenso wie die Risiken, die damit verbunden sind.
Rechtsdienstleistungsgesetz (von Dr. Holthausen)
Herr Dr. Holthausen wurde gebeten, einen Artikel dazu im ”Forum” zu veröffentlichen.
TOP 5 Neuerungen im amtlichen Vermessungswesen
Herr Oswald eröffnet den Themenblock, der federführend vom Ministerium des Innern behandelt wird. Er kündigt dabei an, dass in ca. 14 Tagen der Entwurf des Brandenburgisches Geoinformations- und Vermessungsgesetz in die erste Lesung des Landtages eingebracht würde. Er stellt es als ein gemeinschaftliches Werk des MI, LGB, BDVI und der KVÄ vor. Er erläutert auch den politischen Druck, dem dieser Gesetzesentwurf standhalten müsse. Parallel seien die Verwaltungsvorschriften überarbeitet worden und könnten so am 01.01.2009, zusammen mit dem neuen Gesetz, in Kraft treten. Bei der Gebühren- und Kostenordnung liegt ein Entwurf vor, der auch den Vorschlag des BDVI zur Gebührenerhebung für Amtliche Lagepläne
integriert habe.
Im Weiteren erläutert Herr Oswald das neue Verfahren zum Grenzzeugnis, mit dem ein Gedanke der AdV aufgegriffen und umgesetzt wurde. Die Verfahren zur Grenzfeststellung, zur Abmarkung oder zum Grenzzeugnis dienen dem Zweck zur Erhaltung oder Erlangung des Grenzfriedens, der Eigentumssicherung und der Planungssicherheit und würden sich lediglich im Vorverfahren unterscheiden.
Liegenschaftsvermessungsverfahren (von Herrn Oswald)
Anschließend stellt Herr Dreßler die Thematik der Qualitätsverbesserung im Liegenschaftskataster vor.
Dabei wird auch darauf eingegangen, dass die VALK schon im Hinblick auf die Migration zu ALKIS eingeführt wurde. Er erläutert am Beispiel ”Deich”, der vorher als Nutzungsart geführt wurde, dass dieser in ALKIS nur noch als Geometrie geführt werde. Ab dem 01.01.2009 soll ein Probemigrationstool zur Verfügung stehen. Herr Dreßler weist eindringlich auf den Termin zur Migration 2010 hin, der zwingend eingehalten werden müsse. Die Geometrieverbesserung sei jedoch nicht migrationsrelevant.
Qualitätsverbesserung im Liegenschaftskataster - QL - (von Herrn Dreßler)
Dieser Beitrag wird ergänzt durch die Ausführungen von Herrn Kuhnke vom Kataster- und Vermessungsamt Havelland. Er liefert einen Praxisbericht zur Qualitätsverbesserung im Liegenschaftskataster, der den Werdegang und die nötigen Prozesse veranschaulicht sowie die Ergebnisse dokumentiert.
Die geometrische Verbesserung der ALK (von Herrn Kuhnke)
Herr Schönitz stellt nun den Wandel der Geobasisinformationssysteme im Amtlichen Vermessungswesen vor. Dabei erläutert er die technische Entwicklung, die Ziele, die Änderungen, die sich daraus für die jeweiligen Benutzer ergeben, sowie die vorgesehene Zeitschiene.
Geobasisinformationssystem im Wandel (von Herrn Schönitz)
Herr Blaser stellt die neuen Projekte der GDI-BE/BB wie GeoMIS oder zukünftig XPlanung vor. Dabei bedankt er sich auch bei Herrn Luckhardt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin für die gute Zusammenarbeit. Im Weiteren erläutert er die Inhalte des Masterplans zur GDI-BE/BB und die Möglichkeiten der Förderung aus EFRE-Mitteln sowie die notwendigen Verfahren dazu.
Geodateninfrastruktur – EFRE-Förderung (von Herrn Blaser)
Im Anschluss trägt Frau Ehlers ihren Sachstandsbericht zum Berufsrecht der ÖbVI vor. Als redaktionellen Hinweis zu ihrem Vortrag erläutert sie, dass sie die Nummerierung aus dem Abschlussbericht des Projektteams zum Berufsrecht übernommen hat, um diesen Bezug herzustellen. Sie geht speziell auf die Punkte ein, die aus Stellungnahmen von ÖbVI hervorgehen. Dabei macht sie deutlich, dass der Gedanke an eine zentrale Abrechnungsstelle nicht mehr weiter diskutiert wird. Als weiteren Hauptpunkt legt sie Statistiken zur Verteilung der ÖbVI vor und stellt die Frage der Wirksamkeit von Zulassungsbeschränkungen in den Raum. Die erläuterten Punkte werden weiterhin intensiv geprüft, der Ausgang sei aber noch ungewiss. Mit dieser Aussage leitet sie zur anschließenden Podiumsdiskussion über, die die Fragestellungen zur Weiterentwicklung
des Berufsstandes aufgreifen soll.
Berufsrecht der ÖbVI – Sachstandsbericht (von Frau Ehlers)
TOP 6 Quo vadis, freier Beruf?
Herr Tilly stellt zu Beginn der Diskussion die Podiumsgäste vor: die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Herrn Schulze aus Senftenberg und Herrn Peter aus Mahlow, Vertreter des Vorstandes der Landesgruppe Brandenburg im BDVI sowie Herrn Zurhorst, Präsident des BDVI Bundesverbandes.
Herr Tilly schickt vorweg, dass hier nicht das vorsichtig abgewogene Wort gewünscht wird, sondern ein ehrlicher und offener Meinungsaustausch stattfinden soll. Er regt die Diskussion an, indem er z.B. die Frage an jeden einzelnen ÖbVI aufwirft, wie seine Rolle im Berufsverband aussieht. Er stellt fest, dass er ein minderes Engagement des Großteils aus dem Berufstand registriert. Dabei führt er die Teilnahme an Projektgruppen oder dem letzten BDVI-Kongress in Berlin an. Weiterhin greift er den Vortrag von Frau Ehlers auf, indem er zu der maximalen Anzahl der benötigten ÖbVI in Brandenburg anmerkt, dass die Zahl von 80 ÖbVI bereits 1992/1993 erreicht war. Er nennt die Kritik- und Problempunkte im Berufsrecht und weist eindrücklich darauf hin, dass bei der Beurteilung der Neuerungen nicht vergessen werden darf, dass die
Gesetze und Vorschriften für den Bürger gemacht werden. Sie können nicht ”im Sinne” einer Berufsgruppe erlassen werden. Mit diesen anregenden Worten übergibt Herr Tilly das Wort an Herrn Zurhorst.
Dieser bittet um Verständnis, dass seine Beiträge derzeit lediglich seine persönliche Meinung wiedergeben und sie noch keine repräsentative Verbandsmeinung darstellen. Herr Zurhorst geht mit Herrn Tilly konform, dass der Berufsstand dem Allgemeinwohl verpflichtet ist und dem ÖbVI mit seinem hoheitlichen Tätigkeitsfeld eine Sonderstellung unter den freien Berufen zukommt. Er weist auf die Gefahr hin, dass der freie Beruf
immer mehr in die ökonomistische Sichtweise gedrängt wird und dieser Entwicklung gegenzusteuern ist. Als Maßnahmen dazu schlägt er eine Neudefinition des Wertekerns vor sowie Vertrauensmarketing und Qualitätssicherung (nach Prof. Hommerich). Er mahnt dazu an, neue Aufgabenfelder zu erschließen und dies gemeinsam mit den Fachbehörden zu tun. Er erinnert auch an das EU-Vertragsverletzungsverfahren und folgert daraus, dass der Kern der Tätigkeit der hoheitliche Charakter ist und der Berufsstand als gesichert gilt, solange dieser Bereich mit ausreichend Inhalten gefüllt sei. Auch er lehnt eine Zulassungsbeschränkung bei den ÖbVI als ordnungspolitischen Anachronismus ab, vielmehr greift er die Ansätze in
NRW auf. Dort wurden die Mindestanforderungen an die Ausstattung der Geschäftsstelle derart festgeschrieben, dass sie als Parameter zur Steuerung der Quantität dienen können. Er plädiert anschließend für die Möglichkeiten der Arbeitsgemeinschaften (Kooperationen, Sozietäten) von ÖbVI ohne das Gebot der Nutzung einer gemeinsamen Geschäftsstelle, durchaus auch länderübergreifend, um die Qualität im Allgemeinen
und die Wettbewerbsfähigkeit im nichthoheitlichen Leistungsspektrum zu gewährleisten. Die Gefahr von Großbüros analog der Rechtsanwälte sieht Herr Zurhorst aufgrund des großen Individualismus der Berufsträger nicht gegeben.
Herr ÖbVI Rodemerk stellt in einer Wortmeldung klar, dass dieser Ansatz im Berufsverband Brandenburg nicht favorisiert wird. Weiterhin regt er an, das Wesen des freien Berufes aufzugreifen und mit kleinen Büros flächendeckend vermessungstechnische Dienstleistungen kundennah weiterzuführen.
Herr Tilly leitet nach diesem Beitrag das Gespräch zu Herrn Schulze und Herrn Peter weiter, mit der Bitte die Situation, wie sie sich gerade für die kleinen Büros darstellt, zu schildern.
Herr Peter ergreift das Wort und stellt die Situation und Entwicklung in Brandenburg kurz vor. Seit 1999 ist ein Rückgang der Mitarbeiterzahlen zu verzeichnen, der im landesweiten Durchschnitt inzwischen bei ca. 6 Mitarbeitern pro Geschäftsstelle liegt. Er legt dazu dar, dass es im Regelfall mit einer geringen Mitarbeiterzahl nicht möglich ist, alle Bereiche des Vermessungswesens effizient und qualitativ hochwertig anzubieten. Dies führt wiederum zu einem Investitionsstau und einer Beschränkung auf den hoheitlichen Kernbereich. Er begrüßt daher die Entwicklung auch im neuen Brandenburgischen Geoinformations- und Vermessungsgesetz, den ÖbVI zur Auskunftsstelle zu erheben und damit die Beratertätigkeit zu verstärken. Er gibt weiterhin seine Wahrnehmung wieder, dass im ingenieurtechnischen Bereich aufgrund der brachliegenden
Preis- und Qualitätsstruktur keine Teilnahme der ÖbVI am Wettbewerb mehr möglich ist und sich dort keine Zusatztätigkeiten in nennenswertem Umfang bieten. Er spricht sich in der Zusammenfassung für eine Zulassungsbeschränkung aus und plädiert für das Modell, das eine Übergabe von bestehenden Büros ermöglichen soll. Er weist auch darauf hin, dass die sukzessive Verringerung der Gelder im öffentlichen Bereich,
gerade durch Rückgang der EU-Fördermittel und der Zuweisungen des Bundes, enorme Auswirkungen haben wird. Er greift ein Zitat aus dem Vortrag von Dr. Voscherau auf: ”Wandel kann man nicht aufhalten, man muss ihn gestalten” und mahnt zu langfristig angelegtem Wandel.
Herr Schulze legt an seinem eigenen Beispiel und Werdegang die enorme Aufwertung gerade im Liegenschaftssektor dar, die das Berufsbild des ”Vermessers” durch die Wende erfahren hat. Er erinnert auch an die enorme Akzeptanz der Bürger, Liegenschaftsvermessungen durchführen zu lassen. Inzwischen habe sich dies zunehmend ins Gegenteil gekehrt und man stoße auf Ablehnung. Er führt dazu das Beispiel der Gebäudeeinmessung an und legt auch dar, dass an dieser Stelle dem Bürger das sichtbare, fühlbare Resultat fehle. Er plädiert dafür, die Abmarkung kostenneutral beizubehalten und somit an der Daseinsvorsorge als stetige Verbesserung des Liegenschaftskatasters festzuhalten. Sie diene außerdem als Symbol der Ermächtigung als Entscheidungsträger im Auftrag der öffentlichen Gewalt. Weiterhin gibt er an, dass seine
Erfahrungen mit der Erschließung von weiteren Tätigkeitsfeldern im Bereich GIS nicht seinen Erwartungen gerecht wurden.
ÖbVI Pavonet plädiert in einer engagierten Wortmeldung dafür, den Kunden umfassend zu beraten und die Wertigkeit der Tätigkeiten richtig darzustellen. Er erhebt den Vorwurf, dass die ÖbVI teilweise selbst das schlechte Ansehen des Berufsstandes zu verantworten haben. Er formuliert auch die Forderung nach der Beibehaltung der Abmarkungspflicht, gerade weil dies einen Stellenwert für den Bürger habe und an dieser
Stelle nicht nur den technischen Entwicklungen Rechnung getragen werden solle.
Abschließend ruft Herr Tilly dazu auf, sich mit der Situation weiterhin auseinander zu setzen und visionäre und strategische Lösungsansätze zu entwickeln.
TOP 7 Bericht der Aufsicht der ÖbVI
Frau Thomalla stellt zwei neue Mitarbeiter des Dezernates Aufsicht über die ÖbVI, Herrn Hurrelbrink und Frau Hytra vor und gibt bekannt, dass Herr Kröger zur LGN nach Hannover gewechselt ist.
Frau Thomalla verweist hinsichtlich der statistischen Angaben auf das im Frühjahr an die ÖbVI verschickte Dokument, welches die Auswertung der Jahresberichterstattung 2007 enthält. Insbesondere wurden in dem Vortrag Inhalte aus den Themenbereichen Werbung und Insolvenz sowie aktuelle Problemstellungen aufgegriffen.
Auf Grund des großen Interesses aus dem Publikum wurden speziell die Angaben zum Personalbestand nachträglich ergänzt und sind am Ende der Präsentation zu finden.
Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
(von Frau Thomalla)
TOP 8 Bauordnungsrecht und Flurbereinigung
Frau Scheu (ÖbVI in Fürstenwalde) veranschaulicht anhand von Beispielen die praktische Anwendung des novellierten § 4 Abs. 3 BbgBO bei Teilungsvermessungen im Bestand. Sie zeigt auf, in welchen Fällen mit Sicherung z.B. von Abstandsflächen durch Dienstbarkeiten baurechtswidrige Zustände vermieden werden oder ein Antrag auf Abweichungen nötig ist. Sie ruft auch dazu auf, die Bürger umfassend zu beraten und die Bauaufsichtsbehörde im Zweifelsfall frühzeitig zu beteiligen. Befreiungsanträge bei Verstößen gegen das Bauplanungsrecht sind bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Ein Leitfaden dazu soll vom BDVI, dem MIR und dem MI erarbeitet werden.
Teilung und Vermessung im Bestand (von Frau Scheu und Herrn N. Schmidt)
Herr Gröger vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung knüpft an den Vortrag thematisch gut an und erläutert die Inhalte der neuen Bauordnung. Besonders im Verfahrensablauf wird es aufgrund des vorgesehenen elektronischen Antragsverfahrens viele Neuerungen geben. Der Amtliche Lageplan als Bestandteil der Bauvorlagen wird im Wesentlichen erhalten bleiben. Im Besonderen geht Herr Gröger auf die
rechtliche Sicherung durch Dienstbarkeiten ein.
”Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung” (von Herrn Gröger)
Anschließend referiert Herr Wienand vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zu den Neuerungen in der Flurbereinigung. Dabei erwähnt er, dass von der Gesetzgebungskompetenz der Länder aufgrund der Föderalismusreform noch kein Gebrauch gemacht wird. Im Weiteren veranschaulicht er Ziele, Entwicklung und Umfang der Flurbereinigung in Brandenburg. Abschließend bittet er die Anwesenden, bei Liegenschaftsvermessungen in Gebieten, die in ein Bodenordnungsverfahren einbezogen sind, die VVBo einzuhalten und bei Vermessungen im Altbestand die Stellungnahme der Flurbereinigungs-/ Flurneuordnungsbehörde oder der Umlegungsstelle einzuholen.
Stand und Perspektiven der Flurbereinigung im Land Brandenburg (von Herrn Wienand)
TOP 9 Stand der Weiterentwicklung von LiKa-Online
Herr Rauch erläutert in seinem Vortrag die geplanten Neuerungen bei LiKa-Online aufgrund der Implementierung des Web-ANS. Sehr anschaulich legt er die Gründe und Vorteile dar und gibt einen Ausblick auf die technische Umsetzung. Die Vorteile der erweiterten Suchabfrage und die Anbindung von Webdiensten werden ebenso erläutert.
Stand der Weiterentwicklung von LiKa-Online (von Herrn Rauch)
TOP 10 Schlussvortag
Einer der Höhepunkte der diesjährigen Tagung ist zweifelsfrei dieser anschauliche und lebendige Vortrag von Herrn Univ. Prof. Dr. phil. nat. Rothacher. Er begeistert die gesamte Zuhörerschaft für seine Forschungs- und Anwendungsgebiete des Monitorings der Erde. Er gibt einen Ausblick auf die zukünftigen globalen Herausforderungen aber auch auf die bereits vorhandenen beeindruckenden Ergebnisse der ”space geodesy”.
Hochgenaues Monitoring des Systems Erde mit innovativen Satellitenmethoden
(von Prof. Dr. phil. nat. Rothacher)